• Abfallbeauftragter gemäß § 59 - 60 KrWG
  • Beratung in
  • Rohstoffhandel mit FE-Schrotte & NE-Metalle
  • Industriedemontage

WICHTIG ab dem 01.01.2019

Verordnung über die Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung – GewAbfV)

Hier geht es zum Download:
GewAbfV